Kernfunktionalitäten

Abstimmungen

Wie wird die Beschlussfähigkeit festgestellt?

Da jedes einzelne Traktandum unterschiedliche Rahmenbedingungen bzgl. Teilnehmer, Wertquoten, etc. besitzen kann, wird die Beschlussfähig pro Traktandum berechnet und innerhalb der Verwaltungsoberfläche und den generierten Protokollen angezeigt.

Sind digitale Abstimmungen auch nach COVID rechtskonform?

Vor der COVID-Pandemie wurde die digitale Abstimmung ergänzend zur Eigentümerversammlung vor Ort genutzt. Die Verwaltung erhält bei einer Übermittlung innerhalb der ImmoApp eine Vollmacht und kann somit den Eigentümer mit den ausgewählten Abstimmungspunkten an der Versammlung vertreten.

Durch die COVID-Pandemie sind die Stockwerkeigentümer jedoch auch weiterhin an vollständig digital durchgeführten Abstimmungen interessiert, da diese schnell, einfach und kostengünstig durchgeführt werden können.

Die Fachkammer Stockwerkeigentum hat gemeinsam mit dem SVIT Schweiz eine Branchenempfehlung zu STWE-Versammlungen ab dem 1. Januar 2023 verfasst. Diese umfasst eine Musterreglementsbestimmung, die virtuelle Versammlungen auch nach dem Ablauf der Corona-Verordnung ermöglichen soll. Die Musterreglementsbestimmung ist für die Verwaltung relevant, sofern Sie Live-Abstimmungen mit der ImmoApp über Videokonferenzsysteme durchführen möchten.

Reine Online-Abstimmungen können Verwaltungen wie gewohnt ohne eine zusätzliche Reglementsbestimmung über die ImmoApp durchführen, da der Eigentümer eine Vollmacht gemäß Stimmabgabe an die Verwaltung erteilt. Auch Live-Abstimmungen vor Ort, die mit der ImmoApp durchgeführt werden, bedürfen unserer Einschätzung nach keine weitere Reglementsbestimmung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen lediglich eine Orientierung darstellen und keinen rechtlichen Rat ersetzt. Die Formanforderungen an Vollmachten und Abstimmungen können je nach den Bestimmungen im Reglement der Eigentümergemeinschaft variieren. Bei rechtlichen Fragen sollte stets ein Rechtsexperte konsultiert werden.

Die Branchenempfehlung inklusive Musterreglementsbestimmung des SVIT Schweiz kann hier eingesehen werden.

Können Vollmachten an andere Eigentümer vergeben werden?

Ja, die ImmoApp erlaubt eine Vergabe von Vollmachten an andere Eigentümer. Die Stimme des bevollmächtigen Eigentümers wird in dem Fall für beide Parteien in der Auswertung berücksichtigt.

Wie kann ich schriftlich übermittelte Stimmen berücksichtigen?

Über die Verwaltungsoberfläche können ganz flexibel weitere Stimmabgaben von der Verwaltung hinzugefügt werden.

Wie verhält sich die Stimmübermittlung bei mehreren Personen pro Haushalt?

Es gibt eine technische Limitierung, so dass nur eine Person pro Haushalt an einer Abstimmung teilnehmen kann. Falls diese technische Limitierung aus irgendeinem Grund (z. B. unsauber gepflegte Daten im ERP-System) nicht stimmen sollten, können einzelne Stimmen ganz flexibel ignoriert oder neu hinzugefügt werden.

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